nasza witryna Thesen zum Pogrom in Jedwabne (Teil 1)1
Kritische Anmerkungen zu der Darstellung "Nachbarn" von Jan Tomasz Gross
Dr. Bogdan Musial


 

Teil 2 Teil 3

Die junge polnische Demokratie erlebte in den letzten zwei Jahren die heftigste Debatte ihrer Geschichte. Auslöser war das im Mai 2000 erschienene Buch "Nachbarn" von Jan Tomasz Gross, das einen Massenmord im polnischen Städtchen Jedwabne am 10. Juli 1941 schildert, bei dem, so Gross, 1600 Juden in eine Scheune getrieben und verbrannt wurden.2 Täter seien ihre polnischen Nachbarn gewesen, deren Motive der ewige atavistische Antisemitismus der Polen und Raubgier gewesen seien. Die Darstellung dieser Ereignisse durch Gross hat die polnische Öffentlichkeit schockiert und den Geschichtsdiskurs in bisher unbekanntem Ausmaß emotionalisiert und politisiert.

Das Buch "Nachbarn" ist inzwischen längst zu einem internationalen Ereignis geworden.3 In vielen Ländern erschienen und erscheinen Besprechungen, überwiegend enthusiastisch zustimmende, vereinzelt kritische.4 In Polen dagegen meldeten sich von Anfang an mehr kritische Stimmen, die auf die Vernachlässigung des historischen Kontextes und den problematischen Umgang mit den Quellen hinwiesen.5 Kein ernstzunehmender Historiker in Polen bezweifelt aber, dass an dem Mord in Jedwabne auch Polen beteiligt waren. Das Beweismaterial selbst konnte von den Kritikern bis zum Frühjahr 2001 kaum überprüft werden, weil die meisten von Gross benutzten Quellen nicht zugänglich waren.6

Die hier vorliegende Besprechung konzentriert sich auf den Umgang mit den von Gross genutzten Quellen und die Methodik, die der Darstellung zugrunde liegt. Zum Schluß wird auf die Rezeption der Thesen von Gross in Deutschland eingegangen. Das historische Ereignis selbst, der faktische Ablauf der Vernichtungsaktion, ist nicht Gegenstand der Analyse. Für den Verfasser steht aber außer jedem Zweifel, dass in Jedwabne am 10. Juli 1941 eine große Zahl jüdischer Einwohner ermordet wurde und dass sich an diesem Verbrechen auch polnische Einwohner beteiligt haben.

Gross schreibt in seiner Darstellung, dass das Pogrom von den polnischen Bewohnern (Nachbarn) geplant und durchgeführt worden sei. Die Rolle der Deutschen habe sich darauf beschränkt, den polnischen Tätern freie Hand gegeben sowie das Massaker fotografiert und gefilmt zu haben. Eine Überprüfung und kritische Analyse der von Gross ausgewerteten Quellen zeigten, dass sich seine Schlußfolgerungen mit dem Inhalt dieser Quellen nicht decken. In dem vorliegenden Beitrag wird versucht, diese Diskrepanz zwischen der Aktenlage und den Thesen von Gross aufzuzeigen.

Die Darstellung von Gross stützt sich auf eine außerordentlich schmale Quellenbasis von einigen eher knapp formulierten Berichten jüdischer Überlebender sowie auf Prozeßakten. Die Prozeßakten stammen aus einem Verfahren gegen 22 Männer, die sich laut Anklage an der Vernichtungsaktion in Jedwabne aktiv beteiligten. Der Prozeß fand vor dem Bezirksgericht in Łomża im Jahre 1949 statt. Einer der Angeklagten wurde zum Tode verurteilt, später wurde das Urteil in eine 15-jährige Gefängnisstrafe umgewandelt, elf erhielten langjährige (15 und 12 Jahre) Gefängnisstrafen, zehn wurden freigesprochen.7 Jedoch ist Gross weniger eine zu dürftige Quellengrundlage vorzuwerfen als vielmehr sein problematischer Umgang mit eben diesen Quellen.


Die Prozeßakten aus dem Jahre 1949 als historische Quelle und ihre Verwertung durch Jan Tomasz Gross

Gross erklärt, dass die Prozeßakten aus dem Jahre 1949 die Quellengrundlage seiner Darstellung seien: "Mein Buch wurde auf der Grundlage von Berichten derjenigen geschrieben, die dieses Verbrechen begangen hatten, und von polnischen Zeugen, die ihre Aussagen in dem Prozeß von 1949 gemacht hatten."8

Die Bedeutung von Prozeßakten für die Erforschung geschichtlicher Ereignisse wird von Fachleuten seit langem anerkannt. Doch legen die Historiker im allgemeinen Wert darauf, dass diese Zeugnisse kritisch interpretiert werden.9 Dies gilt insbesondere für Ermittlungsakten, die nach 1945 in Polen von dem kommunistischen Sicherheitsapparat (Urząd Bezpieczeństwa, künftig: UB) angelegt wurden, denn, worauf Gross korrekt hinweist (S. 30)10: "Sowohl die Justiz als auch die Ermittlungsbehörden [...] genossen in jenen Jahren verdientermaßen einen üblen Ruf." Trotzdem hält er diese "Ermittlungsakten für die Rekonstruktion des tatsächlichen Geschehens [in Jedwabne am 10. Juli 1941]" geeignet, weil es sich nicht um einen politischen Prozess gehandelt habe (S. 33).

Skeptischer in dieser Hinsicht ist der Staatsanwalt des IPN, Radosław Ignatiew, der die Ermittlungen in dem im Sommer 2000 neu aufgerollten Fall Jedwabne leitet. Er erklärte in einem Interview: "Es stellt sich die Frage, ob die Ermittlungen, Untersuchung und Gerichtsverfahren [aus dem Jahre 1949, B.M.] zum Mord in Jedwabne lediglich nachlässig durchgeführt wurden, oder ob dabei das Recht gebrochen wurde. [...] Ich fand Personen, die in dem Prozess, sei es als Angeklagte, sei es als Zeugen, beteiligt waren. Sie behaupten, dass unerlaubte Methoden angewandt wurden, und dass Aussagen nicht so protokolliert wurden, wie sie von den Zeugen angegeben wurden."11

Interne zeitgenössische Berichte des Sicherheitsdienstes bestätigen die Bedenken von Ignatiew. So kritisierte Stanisław Radkiewicz, der damalige Minister für die Staatssicherheit, im März 1951 die Ermittlungsmethoden seiner Untergebenen:

Jede Art von Manipulation der Ermittlungen [naciąganie sprawy] ist schädlich und unzulässig. Aber auch diese Sünde ist unseren operativen Mitarbeitern nicht fremd, insbesondere im Ermittlungsbereich. Die Staatsanwaltschaft kritisiert in einem Schreiben [...] an unsere Parteiführung: "Es ist eine häufig zu beobachtende Erscheinung, dass bei Ermittlungen die Objektivität fehlt, dass Umstände und Beweise, auf die Verdächtigte hinweisen, unbeachtet gelassen werden, dass Zeugenaussagen so formuliert werden, dass sie die Konstruktion der Anklage stützen, aber der Wirklichkeit nicht entsprechen. [...]." Diese schädliche Praxis ist in manchen Gliedern unseres Apparates ohne Zweifel noch anzutreffen, leider. [...].

Es gibt noch die Angelegenheit der unerlaubten Ermittlungsmethoden, die trotz der wiederholten Befehle, trotz der Disziplinar- und Gerichtsstrafen, die deswegen verhängt werden, immer noch aktuell ist. [...] Sie richten große politische Schäden an und, wie unsere ganze Erfahrung zeigt, führen nicht dazu, die objektive Wahrheit herauszufinden. Im Gegenteil, sie verwirren die Angelegenheit, sie erleichtern es den echten Tätern, sich der Verantwortung zu entziehen. [Herv. B.M.]12

Gross läßt solche Bedenken außer Acht. Problematisch ist aber auch sein selektiver Umgang mit den Dokumenten aus diesen Prozeßakten. Einerseits ist er sehr mißtrauisch, wenn Aussagen gemacht werden, die Angeklagte entlasten und seinen Thesen widersprechen: Er stuft sie pauschal als unglaubwürdig ein oder, was öfter vorkommt, blendet sie aus. Andererseits stützt er sich auf Aussagen, die nach Lektüre der Prozeßakten als fragwürdig eingestuft werden müßten.

Zu solchen Aussagen gehört die von Eljasz Grądowski. Er wurde am 19. und 26. Januar 1949 in Łomża vernommen und gab zu Protokoll, am 10. Juli 1941 in Jedwabne anwesend gewesen zu sein und sich vor der Verbrennung in der Scheune im letzten Augenblick durch Flucht gerettet zu haben. Ferner sagte er aus, dass den Mord in Jedwabne ausschließlich die polnische Bevölkerung begangen hätte. "Ich betone, dass Deutsche an dem Mord an den Juden in der Stadt Jedwabne nicht beteiligt waren. Sie versteckten sogar einige Juden, damit sie von Polen nicht ermordet werden würden. Als die Polen die Juden verfolgten, standen sie [die Deutschen] daneben und fotografierten alles." Als Täter nannte Eljasz Grądowski 35 polnische Männer bei Namen, die sich an dem Mord beteiligt haben sollen und schilderte zugleich Exzesse (Vergewaltigung, Raub), zu denen es dabei gekommen sei.13 Gross zitiert bzw. beruft sich auf diese Aussage wiederholt und stützt mit ihr seine wichtigsten Thesen, worauf noch zurückzukommen sein wird.

Tatsächlich war aber Eljasz Grądowski kein Augenzeuge. Im Jahre 1940 soll er nach übereinstimmenden Zeugenaussagen wegen Diebstahl (er habe einen Plattenspieler entwendet) zur Haft im Straflager im tiefen Russland verurteilt worden sein.14 Diese Aussagen bestätigte teilweise Eljasz Grądowski am 24. Mai 1948 - acht Monate früher - vor dem Kreisgericht in Łomża. Dabei widersprach er zugleich seiner späteren Behauptung hinsichtlich der polnischen Täterschaft: "Meine Mutter, Bluma Grądowska, wurde von Deutschen am 10. Juli 1941 in Jedwabne ermordet, sie wurde mit anderen Juden aus dem Städtchen in einer Scheune verbrannt. Zu dieser Zeit war ich in Russland."15 In einer anderen Aussage, diesmal vom 25. Februar 1947, erklärte Eljasz Grądowski unter Eid: "Fejga Zajdensztat geborene Lewin wurde am 10. Juli 1941 von Deutschen ermordet. Juden, darunter auch sie, wurden in eine Scheune in Jedwabne getrieben und verbrannt. Ich weiss das, weil ich mich zu dieser Zeit in der Gegend von Jedwabne versteckt hielt."16

Trotzdem hält Jan T. Gross Eljasz Grądowski für einen glaubwürdigen Zeugen. Auf die Ungereimtheiten bei einem seiner Hauptzeugen hingewiesen17 erklärte Gross: "In den Akten finden sich zwei Grądowskis, einer war während des Krieges in Jedwabne, der andere in Russland. Daher kommt dieses Versehen. Aber die Tatsache, dass Eljasz Grądowski vor Gericht die kursierenden Informationen aus Jedwabne wiederholte, ändert nichts, vielleicht stärkt es sogar ihre Aussagekraft."18

Es ist jedoch zu bezweifeln, dass Gross Eljasz Grądowski mit Józef Grądowski (so hieß der andere) durch "Versehen" verwechselt hat. Vor Gericht sagte ausschließlich Józef Grądowski aus, Eljasz dagegen nicht, obwohl Gross das Gegenteil behauptet.19 Hinzu kommt, dass gerade Józef Grądowski vor dem Gericht die Glaubwürdigkeit von Eljasz Grądowski in Frage stellte, zugleich entlastete er einzelne Angeklagte. Józef Grądowski war ein Überlebender des Mordes in Jedwabne und konnte sich damals nach eigenen Angaben mit Hilfe von polnischen Bewohnern "aus deutschen Händen" retten.20 Sowohl diesen Umstand wie auch die Aussagen von Józef Grądowski sucht man in "Nachbarn" vergeblich, sie wurden ausgeblendet.

Ein anderer angeblicher Augenzeuge, den Gross anführt, ist Abram Boruszczak, der am 20. und 22. Januar 1949 in Łomża vernommen wurde. Auch Boruszczak behauptete, Augenzeuge des Massakers gewesen zu sein und sich im letzten Augenblick durch Flucht gerettet zu haben. Er betonte, dass für den Mord ausschließlich die polnische Bevölkerung des Städtchens verantwortlich gewesen sei. Die Rolle der Deutschen habe sich auf das Fotografieren beschränkt. Boruszczak nennt die Namen 17 polnischer Bewohner des Städtchens (Männer und Frauen), die sich an dem Mord und anschließendem Raub jüdischen Eigentums beteiligt haben sollen.21

Aber auch in diesem Fall sind Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Augenzeugen angebracht. Józef Grądowski und mehrere polnische Bewohner von Jedwabne sagten übereinstimmend aus, dass ein Abram Boruszczak in Jedwabne überhaupt nicht gelebt habe.22 Ferner lassen sich in den Aussagen von Abram Boruszczak und Eljasz Grądowski bei der Schilderung des Ablaufs des Massakers streckenweise wortwörtliche Übereinstimmungen feststellen. Dies ist wahrscheinlich kein Zufall, denn Eljasz Grądowski und Abram Boruszczak kannten sich. Eljasz Grądowski wies bei seiner Vernehmung am 19. Januar 1949 in Łomża auf Abram Boruszczak als einen Augenzeugen hin, der zu der Sache aussagen könne. Bereits einen Tag später wurde in Łomża Abram Boruszczak vernommen. Bemerkenswert ist, dass zu diesem Zeitpunkt sowohl Eljasz Grądowski wie auch Abram Boruszczak nach eigenen Angaben in Wałbrzych (Waldenburg) wohnten, wo sie beide als Schlosser arbeiten sollten.23 Łomża liegt etwa 550 Kilometer von Walbrzych entfernt. Einiges deutet also daraufhin, dass die Aussage von Abram Boruszczak mit Eljasz Grądowski abgesprochen wurde. Beide angeblichen Augenzeugen erschienen vor Gericht nicht, Vorladungen für sie konnten nicht zugestellt werden.24

Darüber hinaus waren Eljasz Grądowski und Abram Boruszczak damals offenkundig in kriminelle Transaktionen mit Immobilien von im Holocaust ermordeten Juden verwickelt. So fand sich nach 1945 in Białystok eine Gruppe von Personen - meist jüdischer Herkunft - zusammen, die Häuser von ermordeten Juden ausfindig machten, die keine Erben hinterlassen hatten. Danach suchte man eine Person jüdischer Herkunft, die denselben Namen trug wie die ermordeten Eigentümer des jeweiligen Hauses. Als nächstes "kümmerte" man sich um "Zeugen" unter den Bewohnern des Ortes, in dem das Haus stand. Diese sagten vor Gericht unter Eid aus, dass die Person mit demselben Namen wie die ermordeten Eigentümer miteinander verwandt seien und somit die jeweilige Person der rechtmäßige Erbe sei. Nachdem das Haus als Erbe übernommen worden war, verkaufte man es schnell und teilte das Geld zwischen den Mitgliedern der Gruppe auf. Auf diese Weise seien, so Eljasz Grądowski im November 1948, "sehr viele jüdische Häuser" in der Region Białystok als Erbe erschlichen und verkauft worden. Bemerkenswert ist es noch, dass in diesen kriminellen Akten auch UB-Angehörige aus Łomża beteiligt waren.25

Ein weiterer Hauptzeuge von Gross ist Henryk Krystowczyk. Er belastete einige Angeklagte sowohl bei seiner Vernehmung wie auch vor Gericht. Das Gericht stellte jedoch Unstimmigkeiten in seinen Aussagen fest und stufte ihn als unglaubwürdig ein. Zum Zeitpunkt des Massakers hielt sich Krystowczyk nach seinen eigenen Angaben auf dem Dachboden eines Hauses versteckt, von wo er angeblich das Geschehen beobachten habe. Allerdings kam das Gericht zu dem Schluß, dass es unmöglich war, aus dem Versteck den Verlauf des Massakers beobachtet zu haben. Ferner stellte das Gericht fest, dass Henryk Krystowczyk Menschen aus Rache belastet habe.26

Sehr wichtig in der Beweiskette von Gross sind Geständnisse von Angeklagten, in denen sie sich selbst und andere belasteten. Es handelt sich um Aussagen, die von ermittelnden UB-Beamten und kurz danach von dem zuständigen Staatsanwalt aufgenommen wurden. Die meisten der "geständigen" Angeklagten widerriefen jedoch ihre Aussagen vor Gericht mit dem Hinweis, sie seien zum "Geständnis" gezwungen worden, wie z.B. Czesław Lipiński: "In der Vernehmung sagte ich so aus, wie von mir verlangt wurde, ich bin sehr geschlagen worden." Władysław Dąbrowski.: "Während der Vernehmungen habe ich so ausgesagt, weil ich geschlagen worden bin, und hatte Angst, weiter geschlagen zu werden. [...] Ich bin in schrecklicher Weise geschlagen worden."27

Auch mehrere Zeugen widerriefen ihre Aussagen vor Gericht. Stanisława Sielawa: "Während der Vernehmung habe ich nicht so ausgesagt, wie im Protokoll vermerkt wurde." Bronisława Kalinowska: "Während der Vernehmung befahl mir der Herr, der mich vernahm, so auszusagen. Er schrie mich an, so dass ich Angst bekam. Was geschrieben wurde, weiß ich nicht. Jetzt sage ich die Wahrheit. Schreiben und Lesen kann ich nicht, so dass sie das geschrieben haben, was sie wollten, aber das ist nicht die Wahrheit."28 Gross zitiert die widerrufene Aussage von Kalinowska zweimal (S. 74, 176). Auch Julia Sokołowska, eine der Hauptzeugen von Gross, widerrief ihre Aussage vom 11. Januar 1949, in der sie angeblich 16 Personen als Täter namentlich aufgeführt habe. 29

Gross hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Angeklagten während der Untersuchung geschlagen wurden. Bemerkenswert sind jedoch seine Ausführungen dazu (S. 31): "Der Prozeß läßt [...] keinerlei Bemühungen erkennen, den Angeklagten nähere Angaben zu entlocken." Gross liefert aber keine Erklärung dafür, warum denn dann die Festgenommenen geschlagen wurden. Ferner widerlegen solche Aussagen wie die von Bolesław Ramotowski seine Behauptung: "Während der Vernehmungen wurde ich gezwungen, auch andere Personen zu belasten." Ähnlich Zygmunt Laudański: "Ich habe Józef Żyluk auf dem Markt nicht gesehen, ich habe ihn unter Zwang belastet."30

Gross argumentiert auch (S. 32-33), dass die damaligen Behörden kein Interesse gehabt hätten, falsche Aussagen zu erpressen, weil es sich nicht um einen politischen Prozeß gehandelt habe. Damit nimmt er an, die UB-Beamten hätten nur in politischen Prozessen geschlagen, um Aussagen zu erzwingen. Die bereits zitierte Rede des Ministers für die Staatssicherheit widerlegt diese Spekulation von Gross:

Häufige und direkte Ursache dafür, dass physischer Zwang gegenüber Festgenommenen angewandt wird, ist schlechte Operationsarbeit. Es werden Menschen ohne ausreichende Begründung verhaftet, ohne dass zuvor Informationen und Anzeigen überprüft und verglichen wurden, ohne jegliche Verantwortung, in unverständlicher und unnötiger Eile. Dies führt dazu, dass der zuständige Mitarbeiter nach Beweisen sucht, denn: Er ist einerseits darauf eingestellt, dass er es mit einem Verbrecher zu tun hat. Andererseits bemüht er sich um so eifriger, den Beweis dafür zu erbringen, indem er ein Geständnis erzwingt. Damit will er zugleich die von ihm vorgenommene Verhaftung, die sich als unbegründet herausstellt, rechtfertigen.31

Gross bestätigt, dass das Verfahren in der Sache Jedwabne schnell und oberflächlich vorbereitet und durchgeführt worden ist (S. 31-32). Diese Tatsache interpretiert er aber als einen weiteren Hinweis dafür, dass das Verfahren nicht "aufbereitet" worden sei. Dies steht aber im Gegensatz zu den Ausführungen von Radkiewicz. Darüber hinaus, argumentiert Gross weiter (S. 33): "Stalins Judenphobie, die Ende der vierziger, Anfang der fünfziger Jahre ihren Höhepunkt erreichte, fungierte bereits im gesamten Lager der sogenannten Volksdemokratien als treibendes Motiv politischer Verfolgungen." Dies sei ein weiteres Indiz dafür, dass die damaligen Behörden kein Interesse haben könnten, Ermittlungen in einem Prozess zu manipulieren, in dem Polen die Täter und Juden die Opfer waren.

Aber auch hier argumentiert Gross ahistorisch, denn das Jahr 1949 stand in Polen unter dem Zeichen der Verfolgung der "Reaktion" und - innerhalb der Kommunistischen Partei - der "polnisch-nationalistischen Abweichler", die keineswegs von Antisemiten geführt wurde. Von 1948 bis 1956 waren Bolesław Bierut, Jakub Berman (in der Partei zuständig für den Staatssicherheitsdienst) und Hilary Minz die drei wichtigsten Männer in Polen, von denen die beiden letzten jüdischer Herkunft waren. Kurzum: Jan Tomasz Gross verwechselt zwei verschiedene Epochen in der Geschichte der stalinistischen Gewaltherrschaft in Polen.

Ein besonderer Fall ist der des Czesław Laudański. Er wurde im Januar 1949 festgenommen und verhört. In dem Verhör vom 17. Januar 1949 erklärte Czesław Laudański: "Ich habe an dem Mord an Juden in dem Städtchen Jedwabne nicht teilgenommen. Ich war zu dieser Zeit krank, weil ich zwei Wochen zuvor aus dem [sowjetischen, B.M.] Gefängnis zurückgekehrt war."32 Am 18. Januar 1949 wurde er vom Staatsanwalt vernommen und sagte fast identisch aus wie einen Tag zuvor.33 Im Gerichtsprotokoll steht: "Czesław Laudański gab an: Er sei unschuldig und erklärt, dass er an diesem Tag nach der Rückkehr aus dem Gefängnis krank gewesen sei, ganz geschwollen und blind."34

Angesicht der damals in den sowjetischen Gefängnissen herrschenden katastrophalen Bedingungen erscheint diese Aussage nachvollziehbar.35 Wichtiger aber ist, dass seine Angaben vor dem Gericht durch zahlreiche Zeugen bestätigt wurden.36 Belastende Angaben über Czesław Laudański machten dagegen Eljasz Grądowski, Abram Boruszczak und Henryk Krystowczyk, die alle drei unglaubwürdig sind.37 Auch in dem Auszug aus dem Wasersztajn-Bericht (mehr dazu siehe unten ), der sich in den Prozeßunterlagen befindet, wird "Vater Laudański" ( Czesław ) als Täter erwähnt.38 Merkwürdig ist allerdings der Umstand, dass in dem Wasersztajn-Bericht, dem der Auszug entnommen wurde, der Name von Czesław Laudański nicht vorkommt.39 Dies ist ein weiterer Hinweis dafür, dass in den Ermittlungen Beweise "konstruiert" wurden. Dieses "Versehen" hatte für Czesław Laudański insofern Konsequenzen, als sich der zuständige Staatsanwalt ausgerechnet auf diesen Auszug berief, als er ihn anklagte.40 Trotzdem wurde Czesław Laudański vom Gericht freigesprochen.41

Trotzdem machte Jan Tomasz Gross aus Czesław Laudański einen der aktivsten Täter und "zitierte" ihn mit dessen angeblich eigenen Worten zweimal (in polnischer Version von "Nachbarn" auf 62 und 71, in englischer auf Seiten 86 und 99). Diese Zitate, die von Gross als Geständnis von Czesław Laudański angeführt werden, sollten sich nach Gross Angaben auf Seiten 668 und 666 der Prozeßakten befinden. Allerdings ergab eine Überprüfung der Seitenzahlen, dass sich dort keine Aussage von Czesław Laudański befindet. Im März 2001 wurde Gross öffentlich darauf hingewiesen, dass in den Prozeßunterlagen die von ihm zitierten Passagen von Czesław Laudański nicht vorhanden sind.42 Gross blieb zunächst bei seiner Version und behauptete weiterhin, er habe Czesław Laudański korrekt zitiert.43 Erst nachdem der älteste Sohn von Czesław Laudański eine Verleumdungsklage eingereicht hatte (Anfang Juni 2001), gab Gross zu, dass diese Zitate nicht von Czesław Laudański stammen. Er habe "versehentlich" aus zwei verschiedenen Aussagen seiner zwei mitangeklagten jüngeren Söhne Jerzy und Zygmunt zitiert.44 In der deutschen Ausgabe wird Czesław Laudański von Gross nicht mehr "zitiert".

Die hier vorgenommene Analyse zeigt, dass die Ermittlungen zum Fall Jedwabne im Jahre 1949 ein klassisches Beispiel für die "Aufarbeitung des Verfahrens" im stalinistischen Polen sind: Offenkundig falsche Aussagen (Eljasz Grądowski, Abram Boruszczak, Henryk Krystowczyk, alle drei Hauptzeugen bei Gross), unerlaubte Ermittlungsmethoden, um "Geständnisse" und belastende Aussagen zu erpressen, offenbar manipulierte Zeugenaussagen und "konstruierte" Beweise im Falle Czesław Laudańskis. Dagegen lassen sich sämtliche von Jan Tomasz Gross angeführten Argumente für die These, dass die Ermittlungen von 1949 nicht "aufbereitet" worden seien, als ahistorisch und nicht schlüssig widerlegen.


1 Dieser Artikel gibt die Ansichten des Verfassers wider und nicht die des Deutschen Historischen Instituts Warschau.

2 Jan Tomasz Gross Sąsiedzi. Historia zagłady żydowskiego miasteczka, Sejny 2000.

3 Im April 2001 erschien die englische Version in dem renommierten Verlag Princeton University Press unter dem Titel: "Neighbors. The Destruction of the Jewish Community in Jedwabne, Poland"; die deutsche Ausgabe erschien unter dem Titel "Nachbarn. Der Mord an den Juden von Jedwabne", München September 2001.

4 Zu diesen Ausnahmen gehören u.a. Norman Davies The massacre at Jedwabne, in: Times Literary Supplement, April 13, 2001 S. 17 oder Richard Lukas Jedwabne and the Selling of the Holocaust, in: The Polish American Journal, Mai 2001.

5 Einige dieser kritischen Artikel erschienen in englischer Übersetzung im Sammelband: Thou Shalt Not Kill. Poles on Jedwabne, Hrsg. Towarzystwo Wieź, Warszawa 2001.

6 Die von Gross benutzten Prozeßakten befanden sich im Archiv der Hauptkommission zur Untersuchung der Verbrechen am polnischen Volk, die im Jahre 1999 aufgelöst wurde. Das im Sommer 2000 ins Leben gerufene Institut des Nationalen Gedenkens (künftig: IPN) übernahm die Bestände der Hauptkommission. Bis zum März 2001 waren diese Bestände für Forscher unzugänglich. Gross hatte nach eigenen Angaben (Sąsiedzi, S. 10, Anm. 4) eine Sondergenehmigung erhalten.

7 Die Prozeßakten werden heute im Archiv des IPN unter der Signatur SOŁ (Sąd Okręgowy w Łomży) 123 aufbewahrt.

8 Jedwabne, 10 lipca 1941 - zbrodnia i pamięć, in: Rzeczpospolita vom 3.-4. März 2001. Übersetzung B.M., alle weiteren Übersetzungen aus dem Polnischen ebenfalls.

9 Vgl. Wolfgang Scheffler NS-Prozesse als Geschichtsquelle. Bedeutung und Grenzen ihrer Auswertbarkeit durch den Historiker, in: Wolfgang Scheffler/Werner Bergmann (Hrsg.) Lerntage des Zentrums für Antisemitismusforschung. Lerntag über den Holocaust als Thema im Geschichtsunterricht und in der politischen Bildung, Berlin 1988 S. 13-27.

10 Es handelt sich um Seitenzahlen im laufenden Text aus "Nachbarn".

11 Biuletyn Instytutu Pamięci Narodowej (künftig: BIPN), Nr. 3, April 2001 S. 5-6.

12 Rede des Ministers für die Staatssicherheit, Stanisław Radkiewicz, März 1951, in: Aparat Bezpieczeństwa w Polsce w latach 1950-1952. Taktyka, Strategia, Metody. Hrsg. Antoni Dudek, Andrzej Paczkowski, Warszawa 2000 S. 55-95, hier S. 75, 77.

13 IPN, SOŁ 123, Bl. 674-677.

14 Schreiben an den Staatsanwalt des Bezirksgerichts in Łomża vom 29. März 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 755; Zeugenaussage von Piotr F. vom 29. März 1949. Ebenda, Bl. 748; Zeugenaussage von Józef Grądowski vom 29. März 1949. Ebenda, Bl. 749; derselbe vor Gericht am 16. Mai 1949. Ebenda, Bl. 212 Rückseite (künftig: R.).

15 Archiwum Pańtwowe w Łomży (künftig: APŁ), Akten des Kreisgerichts Łomża (künftig: GSŁ), Zg 130/48. Diese Aussage machte Eljasz Grądowski anläßlich des Antrages auf Todeserklärung für seine Mutter, um die Erbangelegenheiten zu regeln. Mehr dazu siehe unten.

16 Protokoll vom 25. Februar 1947. APL, SGŁ, Co 13/47.

17 Pitor Gontarczyk Gross przemilczeń, in: Życie vom 31.März - 1. April 2001.

18 Jan Tomasz Gross A jednak Sąsiedzi, in: Rzeczpospolita vom 11. April 2001.

19 Ebenda.

20 Zeugenaussage von Józef Grądowski, 29. März 1949 und derselbe vor Gericht am 16. Mai 1949. IPN, SOŁ 123, S. 749, 212R.

21 Abram Boruszczak, Zeugenaussage vom 20., 22. Januar 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 681-683.

22 Schreiben an den Staatsanwalt des Bezirksgerichts in Łomża vom 29. März 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 755; Zeugenaussage von Józef Grądowski vom 29. März 1949. Ebenda, Bl. 749.

23 Abram Boruszczak, Vernehmungsprotokoll vom 20., 22. Januar 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 681; Eljasz Grądowski,Vernehmungsprotokoll vom 19. Januar. Ebenda, Bl. 674-675.

24 Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 17. Mai 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 221R.

25 Vernehmungsprotokoll von Eljasz Grondowski [Grądowski] vom 10. November 1948, in: Karta 15 (1995), S. 121-122. Einige Mitglieder dieser Gruppen wurden zu Zuchtstrafen verurteilt. Ebenda.

26 Urteilsbegründung. IPN, SOŁ 123, Bl. 227-229; Zeugenaussage von Wacław Krystowczyk (in seinem Haus hielt sich damals Henryk Krystowczyk versteckt). Ebenda, Bl. 218R; Henryk Krystowczyk war einer der wenigen Kommunisten polnischer Herkunft in Jedwabne, die mit den Sowjets kollaborierten. Deswegen hielt er sich nach dem Einmarsch der Deutschen versteckt.

27 Ähnlich sagte Roman Górski, Władysław Mieciura, Jerzy und Zygmunt Laudański und Bolesław Ramotowski aus. Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 17. Mai 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 203-207.

28 Ebenda, Bl. 210, 211R.

29 Zeugenvernehmung von Julia Sokołowska vom 11. Januar 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 630-632R.; Zeugenvernehmung von Julia Sokołowska vom 28. März 1949. Ebenda, Bl. 744-745.

30 Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 17. Mai 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 203, 207.

31 Rede von Stanisław Radkiewicz, März 1951, in: Aparat Bezpieczeństwa S. 77.

32 Vernehmung von Czesław Laudański, 17. Januar 1949. IPN, SOŁ 123, Bl. 669-670.

33 Vernehmung von Czesław Laudański, 18. Januar 1949. Ebenda, Bl. 680-681.

34 Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 16. Mai 1949. Ebenda, Bl. 207.

35 Nach Angaben von Kazimierz Laudański, dem ältesten Sohn von Czesław Laudański, sei sein Vater bereits Ende September/Anfang Oktober 1939 verhaftet worden, ein Prozeß habe nicht stattgefunden. Im Juni 1941 habe er im Krankenrevier des Gefängnisses in Łomża gelegen. Alle Häftlinge seien nach der Flucht der Sowjets aber noch vor dem Einmarsch der deutschen Truppen befreit worden (Interview am 22. Mai 2001); die letzte Angabe wird bestätigt u.a. durch die Eintragung in der Kronika Panien Benedyktynek Opactwa Świętej Trójcy w Łomży 1939-1945. (Czas wojny. Czas okupacji sowieckiej i niemieckiej. Łomża w strefie frontowej. Czas zniewolenia). Hrsg. S. Alojza Piesiewiczówna, Łomża 1995 S. 77, dort steht: "In ein paar Stunden [am 22. Juni 1941] gab es in der Stadt keine Sowjets mehr. Vor dem Vormittag verließen die Gefangenen ihre Zellen. Menschen warfen sich in die Arme und weinten vor Freude. [...] Am Abend des 23. Juni kamen einige deutsche Soldaten in die Stadt - die Bevölkerung atmete auf "; zu den Bedingungen in den sowjetischen Gefängnissen vgl. Bogdan Musial "Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen". Die Brutalisierung des deutsch-sowjetischen Krieges im Sommer 1941, Berlin 2000 S. 86-97; die Sowjets schafften es tatsächlich nicht mehr, das Gefängnis in Łomża zu evakuieren (ebenda S. 99);

36 Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 16. Mai 1949. Ebenda, Bl. 201- 223; Aussage in ebenda von Stanisław S.(Bl. 210), Józef M. (Bl. 212), Alina Z. (Bl. 212), Natalia R. (Bl. 214), Teofila Ch. (Bl. 218), Zygmunt W. (Bl. 218R.).

37 Zeugenaussage von Eljasz Grądowski vom 19. Januar 1949. Ebenda, Bl. 674-676.; Zeugenaussage von Abram Boruszczak vom 20. Januar 1949. Ebenda, Bl. 681-683.; Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 16. Mai 1949. Ebenda, Bl. 213R.

38 Auszug aus dem Protokoll des Jüdischen Historischen Instituts Nr. 152; ebenda, Bl. 600-601.

39 Wasersztajn Bericht. ZIH, 301/152; auch in den Prozeßunterlagen findet sich eine Kopie dieses Berichtes ohne den Namen von Czesław Laudański. IPN, SOŁ 123, Bl. 700-701.

40 Anklageschrift, 31. März 1949. Ebenda, Bl. 3.

41 Urteilsbegründung. IPN, SOŁ 123, Bl. 227-229.

42 Piotr Gontarczyk Gross przemilczeń, in: Życie vom 31.3.-1.4.2001.

43 Jan Tomasz Gross A jednak Sąsiedzi, in: Rzeczpospolita vom 11. April 2001.

44 Profesor pozwany, in: Życie vom 15. Juni 2001; Interview mit Gross, in: Ebenda vom 16.-17. Juni 2001; Teraz książką zajmą się prawnicy, in: Rzeczpospolita vom 15. Juni 2001; Autor " Sąsiadów " przyznaje się do pomyłki, in: Ebenda vom 23. ? 24. Juni 2001.

Dr. Bogdan Musial, Jahrbücher für Geschichte Osteuropas, 2001-10-01

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